Eine Aufnahme in die Werkstätten steht Frauen und Männern ab dem 18. Lebensjahr offen. Wir unterscheiden bezüglich Aufnahmebedingungen zwischen internen und externen Beschäftigten. Im Wesentlichen beinhalten die verschiedenen Gruppen folgende Kriterien:
- Interne Beschäftigte
Die Beschäftigten sind Patientinnen und Patienten der Privatklinik Meiringen. Die Anstellung erfolgt immer auf Veranlassung des behandelnden Arztes und ist als Teil der Behandlung zu verstehen.
- Externe Beschäftigt
Die Beschäftigten beziehen eine IV-Rente oder sind dafür angemeldet. Sie wohnen in einer eigenen Wohnung oder in einem betreuten Rahmen wie z.B. einem der Wohn- und Übergangsheime der Stiftung Helsenberg oder eine ähnlichen Institution. Die Anmeldung erfolgt über eine Fachperson aus der Medizin, der Psychiatrie, der Betreuung, dem Sozialdienst etc.
Aufnahmeverfahren
Bedingung für eine Anstellung ist, dass die Beschäftigten eine IV-Rente beziehen. Von dieser Regel ausgenommen sind stationäre Patientinnen und Patienten der Privatklinik Meiringen.
Die Anmeldung erfolgt durch eine zuweisende Stelle (Hausärztinnen und Hausärzte, Psychiaterinnen und Psychiater, Sozialdienst etc.) mittels Anmeldeformular. Anschliessend erfolgt ein Informationsgespräch.
Die Interessierten absolvieren mindestens einen bis maximal fünf Schnuppertage. Bei Arbeitsantritt wird eine Anstellungsvereinbarung unterzeichnet.