Aufnahmeverfahren
Der Aufnahme gehen ein Informationsgespräch und ein Schnupperaufenthalt voraus. Vor Ablauf der Schnupperzeit findet ein Auswertungsgespräch statt. Die mündliche Auswertung des Gesprächs und des Schnupperaufenthalts sind massgebend für die Entscheidung einer definitiven Aufnahme.
Die Interessentinnen und Interessenten sind:
- im Alter zwischen 18 und 65 Jahren.
- bereit, einen Schnupperaufenthalt zu machen.
- bereit, in einer Wohngemeinschaft zu leben.
- bereit, in der Gemeinschaft selbst einen Beitrag zu leisten.
- bereit, eine psychotherapeutische Behandlung weiterzuführen.
Nicht aufgenommen werden können:
- Personen, welche aktuell Probleme mit illegalen Drogen und/oder anderen suchterzeugenden Substanzen haben oder mit diesen handeln.
- Personen, welche aktuell alkoholabhängig sind.
- Personen mit akuter Suizidgefahr.
- Personen mit Pflegebedürftigkeit.