Die Stiftung Helsenberg bietet an ihren drei Standorten unterschiedliche Wohnformen mit individuell angepasster Betreuungsintensität an. Die Betreuungsstruktur ist durchgängig personenzentriert, mit individueller Tagesgestaltung, Krisenintervention und fachlicher Begleitung im Alltag.

Aufnahmeverfahren Wohnen

Informationsgespräch
Interessentinnen und Interessenten werden vom jeweiligen Wohnheim zu einem Informationsgespräch eingeladen. Das Informationsgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und gibt Einblick in den Wohnheimalltag. Wir begrüssen es, wenn beim Gespräch eine Begleitperson (Beistände, Sozialdienst, Bezugsperson oder andere) mit dabei ist.

 

Weitere Kennenlernmöglichkeiten
Je nach Situation kann nach absolviertem Interessentengespräch ein Probewohnen (min. 5, max. 7 Tage, Kostengutsprache notwendig) vereinbart werden. Sollte ein Probewohnen vereinbart werden, begrüssen wir bei einem beidseitig positiven Verlauf das direkte Verbleiben im Wohnheim. Weitere Möglichkeiten sind das Teilnehmen an gemeinsamen Mahlzeiten oder ein Schnuppernachmittag.
 

Aufnahmeentscheid
Über die definitive Aufnahme entscheidet die jeweilige Standortleitung nach Absprache mit dem Team und der Betriebsleitung. Voraussetzung für einen Eintritt ist, dass die Aufnahmekriterien erfüllt sind, die Kostenübernahme geklärt ist und alle Aufnahmeunterlagen vollständig eingereicht sin

Interessentinnen und Interessenten sollten zwischen 18 und 65 Jahren alt sein. Meist bezieht die Klientel eine IV-Rente, dies ist aber nicht Bedingung. Neben freiwilligen Aufenthalten richtet sich das Angebot auch an Menschen, die mittels einer fürsorgerischen Unterbringung im Rahmen einer Massnahme einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugewiesen werden oder für den Vollzug einer stationären oder therapeutischen Massnahme im Sinne von Art. 59 StGB untergebracht werden müssen.

Ausschlussindikationen

  • Klientinnen und Klienten mit einer akuten Suchtproblematik
  • Menschen mit akut gewalttätigem oder kriminellem Verhalten
  • Personen mit akuter Selbstgefährdung
  • Personen mit einer hohen Pflegebedürftigkeit

Die Tarife der Stiftung Helsenberg richten sich nach den Vorgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Grundlage bilden der Bezug einer IV-Rente, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Betreuungsbedarf gemäss individuellem Hilfsplan IHP. Die Stiftung Helsenberg ist auf der Liste der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) aufgeführt. Entsprechend können auch Personen aus anderen Kantonen aufgenommen werden.