Die Stiftung Helsenberg bietet ein breites, modulartig aufgebautes Tagesstättenangebot – abgestimmt auf die individuellen Ressourcen, Bedürfnisse, Interessen und Belastbarkeit.
Aufnahmeverfahren Tagesstätte
Informationsgespräch
Menschen, welche Interesse an einem Tagesstättenplatz zeigen, werden zu einem Informationsgespräch eingeladen. Das Informationsgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und gibt Einblick in den Alltag. Wir begrüssen es, wenn die Interessentin oder der Interessent beim Gespräch von einer Begleitperson (Beistand, Sozialdienst, Bezugsperson oder andere) begleitet wird.
Weitere Kennenlernmöglichkeiten
Ja nach Situation kann nach absolviertem Informationsgespräch ein Schnuppereinsatz vereinbart werden. Sollte eine Probeteilnahme vereinbart werden, begrüssen wir bei einem beidseitig positiven Verlauf das direkte Weiterführen der Teilnahme.
Aufnahmeentscheid
Über die definitive Aufnahme entscheidet die jeweilige Tagesstättenleitung nach Absprache mit dem Team. Voraussetzung für einen Eintritt ist, dass die Kostenübernahme geklärt ist und alle Aufnahmeunterlagen vollständig eingereicht sind. Eine verbindliche Teilnahmevereinbarung wird erstellt und vor dem Eintritt unterschrieben.
Das Tagesstätten- und Tagesstrukturangebot richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die eine strukturierte, begleitete und ressourcenorientierte Tagesgestaltung benötigen. Dazu gehören Personen:
- mit eingeschränkter Belastbarkeit oder beeinträchtigten Arbeitsfähigkeiten
- nach Klinikaufenthalten zur Stabilisierung
- in Übergangsphasen zwischen verschiedenen Lebenssituationen
- mit Bedarf an niederschwelligen, individuell dosierbaren Arbeitsschritten
- mit Bedarf an beruflicher, sozialer oder lebenspraktischer Re-Integration
Aufnahme- und Teilnahmebedingungen
- zwischen 18 und 65 Jahren
- Vorhandene IHP-Einstufung oder IV-Leistungsanspruch oder andere geeignete Kostenträger
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Einhaltung von Abmachungen im Rahmen der individuellen Hilfeplanung (IHP)
- Fähigkeit, sich in einem begleiteten Arbeitsumfeld zu bewegen
- Mehrheitlich stabile Tagesform
Ausschlussindikationen
- Akute Sucht- oder Intoxikationszustände
- Kriminelles Verhalten
- Akute Fremd- oder Selbstgefährdung
- Wiederholte schwere Regelverletzungen
- Verweigerung notwendiger psychiatrischer Behandlung
Die Tarife der Stiftung Helsenberg richten sich nach den Vorgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Grundlage bilden der Bezug einer IV-Rente, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Betreuungsbedarf gemäss individuellem Hilfsplan IHP. Die Stiftung Helsenberg ist auf der Liste der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) aufgeführt. Entsprechend können auch Personen aus anderen Kantonen aufgenommen werden.