Die Werkstätten Helsenberg bieten oder vermitteln psychisch beeinträchtigten Menschen eine ihren individuellen Fähigkeiten angepasste Tagesstruktur und Beschäftigung mit einer geregelten Tätigkeit an.
Aufnahmeverfahren Werkstätten
Informationsgespräch
Nach Prüfung der Anmeldeunterlagen und nach einer Rückmeldung an die zuweisende Stelle wird ein Termin für ein Informationsgespräch vereinbart. In diesem werden den Klientinnen und Klient Informationen über die Angebote an angepassten Arbeitsplätzen der Stiftung Helsenberg vermittelt. Bei der Stellenprüfung sollen auch Eignung, Wünsche und Bedürfnisse abgeklärt und ermittelt werden.
Schnuppereinsatz
Ist ein geeigneter, angepasster Arbeitsplatz gefunden, wird ein Schnuppereinsatz organisiert; dieser dauert zwischen einem Tag und einer Woche und wird in der Regel nicht entlöhnt.
Aufnahmeentscheid
Nach den absolvierten Schnuppertagen erfolgt definitive Aufnahme. Über den definitiven Stellenantritt entscheiden Klientin/Klient gemeinsam mit Vorgesetztem am Arbeitsplatz und Betreuungsperson der Stiftung Helsenberg. Arbeitspensen werden individuell definiert und in einem Arbeitsplan festgehalten.
Das Angebot der Werkstätten richtet sich an Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung im Alter von 18 bis 65 Jahren. Es werden folgende Personengruppen aufgenommen:
- Patientinnen oder Patienten der Privatklinik Meiringen, während des Klinikaufenthaltes.
- Klientinnen oder Klienten der Wohnheime Mosaik, die eine IV-Rente oder Teilrente beziehen.
- Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung, welche selbständig wohnen und eine IV-Rente oder Teilrente beziehen.
- Personen ohne IV-Rente, welche sich aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht für eine berufliche Integrationsmassnahme der IV qualifizieren, nicht arbeitsfähig sind oder übergangsmässig einen Beschäftigungsplatz suchen (nur nach Absprache und Kostengutsprache durch zuweisende Stelle möglich).
Klientel mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern
Personen, welche ihren Wohnsitz nicht im Kanton Bern haben, können im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) in die Werkstätten der Stiftung Helsenberg aufgenommen werden. Es muss eine Kostengutsprache eingeholt werden.
Klientel im Straf- und Massnahmenvollzug gemäss besonderer Vollzugsform
Auf Antrag und Anweisung der Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD kann auch gemein-nützige Arbeit als besondere Strafvollzugsform in den Werkstätten der Stiftung Helsenberg geleistet werden. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste legen in diesem Fall die detaillierten Bedingungen fest.
Die Tarife der Stiftung Helsenberg richten sich nach den Vorgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Grundlage bilden der Bezug einer IV-Rente, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Betreuungsbedarf gemäss individuellem Hilfsplan IHP. Die Stiftung Helsenberg ist auf der Liste der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) aufgeführt. Entsprechend können auch Personen aus anderen Kantonen aufgenommen werden.