Einführung Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Am 01. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in Kraft getreten. Neu stehen der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Punkte zum anstehenden Wechsel ins neue System zusammen.

Am 01. April 2026 starten wir gemeinsam im neuen Finanzierungssystem

Am 01. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in Kraft getreten. Neu stehen der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Punkte zum anstehenden Wechsel ins neue System zusammen.

Wo gibt es ausführliche Infos zum BLG und zum Systemwechsel?

Wie läuft der Systemwechsel ab?

Bis Ende 2027 werden sämtliche Institutionen im Kanton schrittweise ins BLG überführt. Der Zeitraum, in welchem die Finanzierung unserer Bewohnerinnen und Bewohner umgestellt wird, steht bereits fest: 2. und 3. Quartal 2026.

Weitere Informationen zur Bedarfsermittlung

Was gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner oder Beiständinnen und Beistände zu tun?

Mit dem Systemwechsel laufen die aktuellen Finanzierungen aus. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich daher mit der kantonalen Web-Applikation AssistMe im neuen System anmelden, damit Ihr Wohnheimplatz weiterhin finanziert wird.

Zur Anleitung AssistMe

Zum Faktenblatt BE-Login

Was geschieht während der Überführungsphase?

Die neue Finanzierung basiert auf einer individuellen Bedarfsermittlung. Diese findet mit geschulten Mitarbeitenden in einem persönlichen Gespräch bei uns im Wohnheim statt. Die Termine werden wir demnächst vereinbaren.

Weitere Informationen zur Bedarfsermittlung

Zum Faktenblatt IHP

Kommen Sie bei Fragen rund um den anstehenden Systemwechsel ungeniert auf uns zu! Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen den Wechsel ins BLG anzugehen.